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GESETZLICHER RAHMEN

Die Evaluierung psychischer Belastung ist im Rahmen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) seit 1.1.2013 für alle Unternehmen verpflichtend. Die psychische Gesundheit wird damit gleichwertig neben der körperlichen Gesundheit ins Zentrum des Arbeitsnehmerschutzes gestellt.

BEGRIFFSKLÄRUNG

Psychische Belastungen“ ist die Gesamtheit aller Einflüsse, die von außen auf die Beschäftigten zukommen und auf sie psychisch einwirken“. (EN ISO 10075-1)

 

ZIELE UND NUTZEN DER EVALUIERUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des ArbeitsnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG §4 und §5)
  • Menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung durch Verbesserung bzw. Optimierung von Sozial- und Organisationsklima, Arbeits- und Ablauforganisation, Arbeitsaufgaben und Arbeitsumgebung
  • Ziele für Ihr Unternehmen in weiterer Folge:
    • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Motivation
    • Verbesserung des Betriebsklimas
    • Stärkere Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen
    • Verringerung der Ausfallzeiten, Krankenstandrate und Fluktuation
    • Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
    • Steigerung des wirtschaftlichen Erfolgs durch Optimierung der Produktivität und Effizienz Ihres Unternehmens


ABLAUF der Arbeitsplatz-Evaluierung:

  • Bildung einer Steuerungsgruppe, Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten,
    Auswahl des Messverfahrens                      -> Evaluierungsplan
  • Information an die Belegschaft
  • Evaluierung: Erhebung und Auswertung
  • Ergebnispräsentation der Evaluierung      -> Verbesserungspotenziale (ASchG§4)
  • Maßnahmenfestlegung                                -> Gesundheitsschutzdokument (ASchG§5)
  • Maßnahmenumsetzung


INHALT
der Arbeitsplatz-Evaluierung erfolgt nach 4 Dimensionen:

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten, …)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen, …)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software, …)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume,…)

 

TESTVERFAHREN der Arbeitsplatz-Evaluierung

  • Die Verfahren müssen Belastungen und dürfen nicht Beanspruchungen messen Das bedeutet, Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfinden. Es geht nicht um die Messung individueller Befindlichkeiten/Beanspruchungen wie Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen MitarbeiterInnen
  • Alle relevanten Belastungsdimensionen müssen im Messverfahren erfasst werden
  • Verwendete Messverfahren müssen standardisiert und qualitätsgeprüft sein und den Anforderungen und Gütekriterien der ÖNORM EN ISO 10075-3 entsprechen (Objektivität, Reliabilität, Validität)
  • Die Art des Verfahrens ist abhängig von der Branche, Größe und Organigramm des Unternehmens, Anzahl der Arbeitnehmerinnen und dem Expertenwissen des Arbeitspsychologen

ÜBERPRÜFUNG der Arbeitsplatz-Evaluierung wird vom Arbeitsinspektorat durchgeführt.

KOSTENREDUKTION der Arbeitsplatz-Evaluierung psychischer Belastungen ist möglich, wenn sie im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Präventionszeiten durchgeführt wird.    25 % der gesamten Präventionszeiten sind für die Arbeitspsychologie einsetzbar!